MwSt neu: Unterschied zwischen den Versionen
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⇒ Sprechen Sie rechtzeitig vorher mit Ihrem Steuerberater und tragen diese ein. | ⇒ Sprechen Sie rechtzeitig vorher mit Ihrem Steuerberater und tragen diese ein. | ||
Version vom 12. Juni 2020, 10:10 Uhr
Was tun bei Änderung der Mehrwertsteuer-Sätze?
Die MwSt wird entweder per Gesetz/Erlass durch die Regierung geändert oder die betrieblichen Gegebenheiten ändern sich, so dass von Pauschalieren auf Optieren gewechselt wird. Dabei sind in PAT einige Punkte zu beachten.
Inhaltsverzeichnis
1 Stammdaten
- In den Firmeneinstellungen ist der generelle Mehrwertsteuer-Satz eingetragen, der für die Produktionsartikel der Firma gilt.
- In den Artikel-Stammdaten werden diese MwSt-Sätze für die verschiedenen Firmen übernommen.
Für die Änderung dieser Werte in den Artikeln wird über STDIMPEXP in Excel der Wert geändert und übertragen. Aufträge, die nach diesem Ex-/Import erfasst werden, haben die neuen Sätze.
2 Auftrags- und Rechnungszeilen
Soll zu einem bestimmten Stichtag die MwSt geändert werden, müssen die neuen Sätze für bestehende Aufträge überarbeitet werden. Dies gilt für folgende Masken:
- Angebot
- Bestellung
- Auftrag
- Rechnung
- Zollrechnung
- E-Rechnung
Über Tools werden die Preise neu berechnet. Dafür hakt man zusätzlich zu Preise neu
auch Mwst-Kontrolle
an. Das Datum, ab dem diese Änderung gelten soll, wird über Woche/Jahr: >=
bestimmt. Über (1) wird die Woche festgelegt, über (2) der Wochentag, auf den das Fixdatum fällt.
In diesen Feldern werden die Aufträge ab diesem Datum berücksichtigt; in der Zeile darüber nur genau dieses Datum!
3 Erlöskonten
Bei Änderung der MwSt müssen neue Erlöskonten eingerichtet werden.
⇒ Sprechen Sie rechtzeitig vorher mit Ihrem Steuerberater und tragen diese ein.
4 MwSt-Matrix
Die neuen MwSt-Sätze müssen in der Mwst-Matrix zusätzlich definiert werden. Nach einer Übergangszeit können die alten Zeilen gelöscht werden.
5 Corona: zeitlich begrenzte Änderung
Die Bundesregierung in Deutschland hat aufgrund der Corona-Pandemie zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft beschlossen, die MwSt zeitlich befristet zu senken. Da dies keine dauerhafte Änderung ist, bieten sich mehrere Möglichkeiten der Umsetzung an:
- Manuelle Änderung jeder Rechnung
- dies ist eine zeitlich aufwendige Möglichkeit, die nur bei Kleinbetrieben mit wenigen Rechnungen während des betroffenen Zeitraumes umgesetzt werden sollte
- ⇒ die Angebote, Lieferscheine und Auftragszeilen werden von der Bearbeitung nicht geändert!
- wie oben geschildert die Stammdaten ändern und über Tools.exe die Aufträge neu berechnen
- dies muss in einem halben Jahr erneut durchgeführt werden.
- Über die Mwst-Matrix die Änderungen eintragen lassen. Die entsprechende Mwst-Gruppe muss dazu (global mit einem Script) in den Kunden-Stammdaten eingetragen werden.
- sinnvoll für Betriebe mit kurzfristiger Auftragsabwicklung
- nach Ende der Sonderregelung muss daran gedacht werden, diese Einträge wieder rückgängig zu machen.
- Werden überwiegend Zeitraum-übergreifende Aufträge geschrieben, bietet Plug-Plant die Anwendung eines Triggers an. Dieser Trigger ändert automatisch Aufträge mit Lieferdatum zwischen 01.07. und 31.12. 2020 ab.
- der Trigger arbeitet ähnlich wie die Mwst-Matrix, berücksichtigt jedoch das Lieferdatum.
- weitere Pluspunkte:
- zusätzlich lässt Plug-Plant ein Script durchlaufen, mit dem bereits eingegebene Aufträge erfasst und entsprechend angepasst werden.
- zusätzlich fügt Plug-Plant die Änderungen in den Erlöskonten für Sie ein. Sie oder Ihr Steuerberater müssen uns nur die richtigen Erlöskonten nennen.
- Haben Sie unterschiedliche Firmen, wird der richtige Mwst-Satz intern von Plug-Plant berücksichtigt.
Sie entscheiden, wie Sie im PAT vorgehen möchten. Wir helfen Ihnen gerne.