Gelangenbescheinigung

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Für EU-Kunden wird für die Ausfuhr eine Gelangenbescheinigung benötigt. Firmen müssen nachweisen, dass eine Ware aus Deutschland tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) angekommen und somit von der Umsatzsteuer befreit ist. Die Gelangensbestätigung oder auch Gelangensbescheinigung ist Pflicht für alle Unternehmen, die innerhalb der EU exportieren. Sie ist fest in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) verankert und wirkt als Voraussetzung dafür, den Auftrag von der Umsatzsteuer zu befreien.

Das Erstellen zum Druck wird durch die Versandart EU GELANGEN ausgelöst. Sie ist ein Teil des Reports Lieferschein (LFS_NEU.qrp). Es darf keine andere Versandart geben. die mit "EU" beginnt!

Im Report wird durch die Variable siVERSARTBEZ das Andrucken der Zeilen gesteuert.

  • Der Freitext FR18 sowie möglicherweise weitere Freitexte werden dafür vorgehalten (Reporttexte2).
  • Ebenso Lieferschein, Fußtext 3 (L_FUSS3) und Fußtext 4 (L_FUSS4).
Diese Texte dürfen nicht anderweitig verwendet werden.